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Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
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Ausschnitt aus dem 4. Band der Pfarrbücher von Messen: Ehen 1653-1717, S. 207. 1665. Den 13. hornung habend Jre versprochne ehe alhir mit offentlichen kilchgang bestettiget, nachfolgende personen. nem
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Damit behördliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden können, ist es notwendig, gewisse Gesetze und Verordnungen anzupassen. Dies wurde im Rahmen des strategischen Projekts Rechtssetzung erre