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  1. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  2. Die Dienststelle Legistik und Justiz ist zuständig im Bereich Legistik, leitet Gesetzgebungsprojekte im Bereich Justiz und im öffentlichen Beschaffungsrecht, instruiert Verfahren (Begnadigungen, Staat