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  1. Ratsleitung Die Ratsleitung ist das eigentliche Leitungsorgan des Parlaments und besteht aus den drei Mitgliedern des Präsidiums und den Fraktionsvorsitzenden. Näheres siehe hier . Kommissionen Der So
  2. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  3. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  4. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die
  5. Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenvera
  6. Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,4 Mio. Franken. Der Kantonsrat verzichtet nach wie vor auf früher übliche Aufwendungen für sich selbst, beziehungsweise die entsprechenden Kosten werden von
  7. Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür wegen der Teilnahme an kantonsrätlichen Sitzungen regelmässige Aus
  8. Eine besondere Spesenregelung kennt der Kantonsrat für die Transportkosten vom Wohnort zum Sitzungsort und zurück und für Verpflegungsauslagen. Für die Reisespesen werden Fr. 0.70 pro Kilometer ausger