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  1. Archivgesetz, KRB RG 150a/2005 vom 25. Januar 2006 (BGS 122.51) Archivverordnung (ArchivVO), RRB Nr. 2006/1883 vom 23. Oktober 2006 (BGS 122.511) Weisungen des Staatsarchivs betreffend die Aktenführun
  2. Die Regeln der Dossierbildung gelten sowohl für die elektronische als auch für die papierbezogene Aktenführung. Sie werden im Folgenden in der Reihenfolge des Arbeitsablaufs bei der Dossierbildung auf
  3. Ein Dossier enthält die Gesamtheit der papierbezogenen oder elektronischen Dokumente, die zu einem bestimmten Geschäft / Vorfall entstehen und nach einem festgelegten Ordnungsmuster zusammengefügt wer
  4. Vertragliche Vereinbarung zwischen einer kantonalen Dienststelle und dem Staatsarchiv, die Art und Umfang der archivwürdigen Dokumente sowie deren Ablieferungsintervall zum Inhalt hat. Die Schriftgutv
  5. Erlaubt der sachsystematisch aufgebaute Registraturplan keinen direkten Zugriff auf die Dossiers oder Aktenstücke in der Ablage, müssen auf der Grundlage dieses Plans als zusätzliche Findmittel Person
  6. Auftretende Probleme Ablieferung erfolgt anonym ohne Angabe der Dienststelle. Ablieferung erfolgt ohne Voranmeldung Ablieferung völlig ungeordneter Akten (Staatsarchiv als Entsorgungsort). Ablieferung
  7. Auftretende Probleme Die Verantwortlichkeit für das Amtsarchiv ist nicht klar geregelt. Folge: Alle entsorgen im Amtsarchiv alles. Das Amtsarchiv dient als Rumpelkammer für Akten, Büromaterial, Büroma
  8. In ein Dossier gehören alle amtlichen Dokumente (vgl. §4 Abs. 1 InfoDG), die direkt in Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft / Vorfall stehen und zu dessen Fortgang beitragen. Alle in einem Dossi
  9. Die Problematik sogenannter "ewiger" Dossiers / Dossiers, die über einen langen Zeitraum aktiv bleiben Die folgenden Ausführungen beziehen sich wie die oben erwähnten Regeln sowohl auf die elektronisc
  10. Die oben erwähnten Regeln für die Dossierbildung gelten prinzipiell auch für elektronische Dossiers. Unter einigen Punkten wird bereits speziell darauf hingewiesen. Im Folgenden werden einige Besonder