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  1. Bauliche Massnahmen und Zweckänderungen ausserhalb der Bauzone bedürfen neben der ordentlichen Baubewilligung zusätzlich gemäss § 38bis Abs. 1 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 711.1) einer Bewilligun
  2. Die hier aufgeführten Projekte und Themen haben einen hohen Abstimmungs- und Koordinationsbedarf mit verschiedenen Partnern und Interessen. Räumliche Projekte: Agglomerationsprogramme All-Gäu Arealent
  3. Die Flussräume Aare und Emme sind innerhalb der Agglomeration Solothurn einem hohen Nutzungsdruck durch Erholungssuchende ausgesetzt. Gleichzeitig finden sich entlang dieser Flüsse verschiedene Schutz
  4. Baubewilligungen werden im Allgemeinen durch die Gemeindebaubehörde (örtliche Baubehörde) erteilt. Davon abweichend kann im Rahmen von kantonalen Nutzungsplänen gemäss § 135 Abs. 2 Planungs- und Bauge
  5. Der Kanton Solothurn will möglichst grossflächige, naturnahe Lebensräume und charakteristische Landschaftsbilder erhalten und aufwerten. Die Solothurner Tier- und Pflanzenwelt - unser einmaliges Natur
  6. Fruchtfolgeflächen (FFF) umfassen die wertvollsten Landwirtschaftsböden. Dazu gehören Ackerland, Kunstwiesen in Rotation (abwechselnd als Wiese und Ackerland genutzte Flächen) und ackerfähige Naturwie
  7. Adressat Genehmigungsanträge von Nutzungsplanungen in der Zuständigkeit des Amts für Raumplanung sind an folgende Adresse zu schicken: Amt für Raumplanung Abt. Nutzungsplanung Werkhofstrasse 59 4509 S
  8. Die Fachstelle Fuss- und Wanderwege ist verantwortlich für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Das knapp 1'400 Kilometer lange Wanderwegnetz des Kantons ist
  9. Die Baukonferenzen werden periodisch vom Bau- und Justizdepartement (Rechtsdienst) durchgeführt. Die Referate werden in den Mitteilungsblättern "Baukonferenzen" des Bau- und Justizdepartementes veröff