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  1. Gesetzliche Grundlagen Einfuehrungsgesetz_zum_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch__BGS_211.1_.pdf (pdf, 736 KB) Notariatsverordnung__BGS_129.11_.pdf (pdf, 216 KB) Bewilligung zur Berufsausübung (Formulare
  2. Das Solothurner Parlament verfügt auch über eine Fussballmannschaft. In unregelmässigen Abständen lädt sie andere Mannschaften zu Freundschaftsspielen ein, freut sich aber auch über Einladungen zu Gas
  3. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen