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  1. Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
  2. Mindestens fünf Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte und nominieren Kandidaten für die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen. Die Vertretung der Fraktion
  3. Organisation und Funktion des Kantonsrats beruhen auf den einschlägigen Bestimmungen der Kantonsverfassung und insbesondere auf dem Kantonsratsgesetz sowie dem Geschäftsreglement des Kantonsrats mit d