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  1. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  2. Wir sorgen dafür, dass Sie als Bürger darauf vertrauen können, dass die Behörden Ihre Privatheit achten und Ihre Daten schützen. Datenschutz ist: der Schutz Ihrer persönlichen Daten Ihr Recht, grundsä