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  1. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  2. Mittels Kantonsratsbeschluss wurde beschlossen, dass im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Steuerlösung per 1. Januar 2020 die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, die Steuererkläru