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  1. Anmeldung für den Bezug von Familienzulagen (Kinder- bzw. Ausbildungszulagen) Der Anspruch auf Familienzulagen wird von der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO) geprüft und entschieden. Detail
  2. Finanzielle Beiträge an die familienergänzende Betreuung von Kindern der Staatsangestellten Als fortschrittlicher Arbeitgeber unterstützt der Kanton Solothurn beiden Elternteilen das Verbleiben im Arb
  3. Der Kanton Solothurn bietet seinen Angestellten 13 Monatslöhne, diverse Zulagen, Spesen, Entschädigungen, Dienstaltersgeschenke, bezahlte Weiterbildungen, Familienzulagen, Beiträge für Familienergänze
  4. Case Management (Fallbegleitung) beinhaltet die vereinten Anstrengungen verschiedenster Ansprechgruppen (Arbeitnehmende, Arbeitgeber, Ärzte, Versicherungen, Familie usw.) und verfolgt das Ziel die ges
  5. Grundsätzliches zum Krankentaggeld Der Kanton Solothurn verfügt seit dem 1. Januar 2014 über eine Krankentaggeldversicherung. Alle Angestellten in der Verwaltung, den kantonalen Schulen, den Instituti
  6. Seit dem 1. Januar 2014 werden die Mitarbeitenden des Arbeitgebers Kantons Solothurn gegen die Folgen von Krankheit kollektiv versichert. Diese Absicherung ist mit der Lohnfortzahlung koordiniert. Was
  7. Partei: SP Amtei: Olten-Gösgen Geboren: 28.12.1961 Beruf: Sekretär SEV Im Rat seit: 1997 Kommission(en): JUKO (I. Vizepräsident) Adresse: Seidenhofweg 17 4653 Obergösgen Telefon: P: 062 295 47 38 G: 0
  8. Partei: SVP Amtei: Olten-Gösgen Geboren: 11.11.1981 Beruf: Dipl. Betriebswirtschafterin HF, Lehrerin, Im Rat seit: 2022 Kommission(en): JUKO Adresse: Bollenfeldstrasse 3 4653 Obergösgen Telefon: P: --
  9. Der Umgang mit Absenzen ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Der Ausfall einer Kollegin oder eines Kollegen betrifft nicht nur die Erkrankten selber, sondern immer auch die Teammitglieder u
  10. Auflösung des Anstellungsverhältnisses Arbeitnehmende können das Anstellungsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne Angabe von Kündigungsgründen kündigen. Der Arbeitgeber darf d