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  1. Informations- und Meldepflicht des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und Betriebsschliessungen aus wirtschaftlichen Gründen. Bitte beachten Sie, dass auch ausserhalb des Massenentlassungsverfahrens
  2. Geltendmachung Wenn Sie von der Kantonalen Amtsstelle einen positiven Entscheid erhalten haben, können Sie den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der entsprechenden Arbeitslosenkasse geltend machen. D
  3. Frist zur Meldung Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle einzureichen (massgebend ist der Poststempel). Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag oder ei
  4. Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung vo
  5. Kantonale Aufsicht über das Messwesen Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachsc
  6. Geplante Kurzarbeit können Sie entweder mit dem Onlineformular (Job-Room) oder dem Formular KAE Formulare ordentliches Verfahren (arbeit.swiss) per Post anmelden. Postadresse: Amt für Wirtschaft und A
  7. Die nachfolgenden Vorstösse sind beim Regierungsrat hängig (Stand: 31.03.2023): Aufträge (A) und Volksaufträge (VA) Geschäft Datum Departement Kommission A 182/2022, Auftrag Sarah Schreiber (Die Mitte
  8. Zu den nachfolgenden Geschäften liegt eine Botschaft und ein Beschlussesentwurf des Regierungsrats sowie ein Antrag der vorberatenden Kommissionen vor. Die Geschäfte sind spruchreif und können im Kant
  9. Zu den nachfolgenden Geschäften liegt eine Botschaft und Beschlussesentwurf des Regierungsrats vor. Die Geschäfte befinden sich in der Vorberatung bei den Kommissionen (Stand: 31.03.2023): Rechtsetzun
  10. Die nachfolgenden Vorstösse sind vom Regierungsrat und (gegebenenfalls) von einer vorberatenden Kommission behandelt. Sie sind spruchreif und können im Kantonsrat traktandiert werden (Stand: 31.03.202