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Betreibungsregisterauszug via Web

  • 16.06.2014

Auch der Betreibungsregisterauszug (Selbstauskunft) kann ab sofort online bestellt und direkt bezahlt werden.

Nach den Auszügen aus dem Zivilstandsregister und dem Handelsregister kann neu auch der Betreibungsregisterauszug auf der Website des Kantons bestellt werden. Die Gebühr für eine Selbstauskunft kann dabei auch gleich direkt mit Kreditkarte beglichen werden. Der Auszug wird dann konventionell per Post zugestellt.

Ein Vorteil dabei ist, dass der Kunde nicht mehr wissen muss, welches Betreibungsamt zuständig ist. Je nach Wohnort erfolgt direkt eine automatische Zuweisung an das richtige Betreibungsamt. Ausserdem kann die fällige Gebühr sofort entrichtet werden, was für den Kunden ebenfalls eine Vereinfachung ist.

Die direkte online Bestellung und Bezahlung gilt jedoch nur für die Selbstauskunft. Für Betreibungsregisterauszüge für Drittpersonen oder juristische Personen werden die Kunden auf das entsprechende Portal des Bundes weitergeleitet. Dort kann ein Antragsentwurf erstellt werden, in welchem auch ein Interessennachweis erforderlich ist.

Das Bestellformular finden Sie auf den Seiten der Betriebungsämter.

Weitere Informationen zur Online-Bestellung des Betreibungsregisterauszugs erhalten Sie von Herrn Gerhard Winistörfer, 032 627 75 34.