Ablösung des Registraturplans

Tritt ein neuer Registraturplan in Kraft, so werden die noch laufenden
Sachgeschäfte in die neue Ablage übernommen, die abgeschlossenen Sachgeschäfte hingegen werden nach der Ordnung des alten Registraturplans abgelegt
. Für die Übergangsphase empfiehlt sich ein Konkordanzplan, der von den Positionen des alten zu den entsprechenden Positionen des neuen Registraturplans verweist und umgekehrt.