Medienmitteilung

Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden wird angepasst

  • 14.05.2019

Die bundesrechtliche Neustrukturierung des Asylwesens hat Auswirkungen auf das Asylwesen des Kantons Solothurn. Der Regierungsrat hat die Entlastung der Standortgemeinden von Asylunterkünften geregelt, und die Verteilung der Asylsuchenden auf die Gemeinden angepasst. Die Neuregelung wird per 1. Januar 2020 umgesetzt.