Wer in der Informations- und Kommunikationstechnik arbeitet, soll ohne Bewilligung in der Nacht und am Sonntag arbeiten dürfen.
Medienmitteilung
Sonderbestimmungen für Nacht- und Sonntagsarbeit
- 22.10.2018
Wer in der Informations- und Kommunikationstechnik arbeitet, soll ohne Bewilligung in der Nacht und am Sonntag arbeiten dürfen.