Nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima liess der Bund die Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz überprüfen. Die entsprechende Verordnung soll nun angepasst werden.
Medienmitteilung
Neue Notfallschutzverordnung rund um Kernkraftwerke
- 19.09.2017