Im Rahmen eines Abkommens der Schweiz mit Georgien sollen Herkunftsbezeichnungen gegenseitig anerkannt und geschützt werden. Der Regierungsrat hat gegen die Liste mit zu schützenden georgischen Produkten nichts einzuwenden.
Medienmitteilung
Keine Einwände zu georgischen Herkunftsbezeichnungen
- 16.01.2018