Medienmitteilung

Grösserer Handlungsspielraum bei kommunalen Wahlen

  • 13.11.2018

Der Regierungsrat passt das Gesetz über die politischen Rechte an: Neu soll es in einer Gemeinde nicht mehr möglich sein, dass ein Kandidat im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst und anschliessend im zweiten Wahlgang ohne Einflussmöglichkeit still gewählt wird. Zudem erhalten Gemeinden, Parteien und Amtsträger mehr Handlungsspielraum bei der Wahl von Ersatzmitgliedern.