Kantonale Bestimmungen zu Wehrpflichtersatzabgabe und Militärgesetzgebung stützen sich aktuell direkt auf Bundesrecht. Dies war früher üblich, gilt heute jedoch als überholt. Neu sollen diese Bestimmungen in einem kantonalen Einführungsgesetz geregelt werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Februar 2019
Wehrpflichtersatzabgabe und die Militärgesetzgebung neu regeln
- 26.02.2019