Die gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten wurde am 25. November 2018 durch die Stimmberechtigten angenommen. Die Bestimmungen auf Verordnungsstufe regeln die Voraussetzungen, Verfahren und Grenzen für solche Überwachungen. Der Solothurner Regierungsrat stimmt der Verordnung grundsätzlich zu.
Dezember 2018
Sozialversicherungsrecht: Ausführungsbestimmungen zur Observation
- 18.12.2018