Die qualitativen Anforderungen an alle ambulanten Leistungserbringer wie Ärzte und Physiotherapeuten sollen steigen. So plant es der Bundesrat. Zudem will er die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten neu regeln. Der Regierungsrat befürwortet die entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
Oktober 2017
Mehr Qualität in der ambulanten Gesundheitsversorgung
- 23.10.2017