Mit der Änderung der Verordnung über das Gewerbe der „Reisenden“ verfolgt der Bund vor allem zwei Ziele: die Schaustellerbetriebe sollen für das Publikum sicherer werden und im Falle eines Ausweisentzuges soll es mehr Transparenz und weniger Missbrauch geben.
Januar 2017
Neue Vorschriften für das Gewerbe der „Reisenden“
- 23.01.2017