Der Veterinärdienst des Kantons Solothurn hat bei der Bearbeitung des Tierschutzfalles in Boningen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, dies zeigt der verwaltungsinterne Untersuchungsbericht. Und: der Tierschutzfall hätte auch mit engmaschigeren Kontrollen nicht verhindert werden können. Dies unterstreicht die Expertise eines externen Fachmannes.
Februar 2017
Tierschutzfall Boningen: Veterinärdienst hat richtig gehandelt
- 22.02.2017