Nach umfangreichen Abklärungen hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn seine Untersuchungen im Fall Boningen abgeschlossen und das Dossier der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese ist für das laufende Strafverfahren zuständig. Der Veterinärdienst seinerseits hat gegen den Landwirt ein Tierhalteverbot auf unbestimmte Zeit ausgesprochen.
Juli 2016
Fall Boningen: Veterinärdienst hat Untersuchungen abgeschlossen
- 26.07.2016