Januar 2015

Unternehmenssteuerreform III - Zustimmung mit grossen Vorbehalten

  • 26.01.2015

Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement den Zielen der Unternehmenssteuerreform III grundsätzlich zu. Seiner Ansicht nach ist aber auf mehrere der vorgeschlagenen Massnahmen zu verzichten, da sie die Vorlage unnötig belasten und nicht erforderlich sind für das Erreichen des angestrebten Ziels, steuerlich attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, die international anerkannt sind. Zudem muss der Bund den Kantonen und Gemeinden ihre Ertragsausfälle besser ausgleichen.