Oberrheinrat

Im Oberrheinrat schliessen sich Gewählte, die die Bevölkerung des Oberrheingebietes vertreten, zusammen, um als Beratungs- und Koordinationsorgan den Austausch auf dem Gebiet der politischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu fördern und zu vertiefen, Initiativen für gemeinsame grenzüberschreitende Projekte regionaler und kommunaler Art zu entwickeln, eine harmonische und kohärente Entwicklung der oberrheinischen Gebiete zu fördern und zu unterstützen und die Aktivitäten der Oberrheinkonferenz hinsichtlich der Ziele und Massnahmen zu begleiten. Der Oberrheinrat ist für folgende Gebiete zuständig: die Region Elsass, vom Land Baden-Württemberg die Regionen Mittlerer Oberrhein und Südlicher Oberrhein sowie von der Region Hochrhein-Bodensee die Landkreise Lörrach und Waldshut, vom Land Rheinland-Pfalz aus der Region Rheinpfalz der Raum Südpfalz mit den Landkreisen Südliche Weinstrasse und Germersheim sowie der Kreisfreien Stadt Landau und die Verbandsgemeinden Dahn und Hauenstein aus der Region Westpfalz, die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Aargau, Jura und Solothurn.

Die Delegationen umfassen: 26 Mitglieder für das Land Baden-Württemberg, 26 Mitglieder für die Region Elsass, 8 Mitglieder für das Land Rheinland-Pfalz, 11 Mitglieder für die Nordwestschweiz (3 Mitglieder des Landrats des Kantons Basel-Landschaft, 3 Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt, 3 Mitglieder des Grossen Rates des Kantons Aargau, 1 Mitglied des Parlamentes des Kantons Jura, 1 Mitglied des Kantonsrates des Kantons Solothurn).

Mitglieder der Solothurner Delegation

Die Solothurner Delegation umfasst 1 Mitglied: