Auslagenersatz

Ratsmitgliedern, die für die Betreuung von bis zu 12jährigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verantwortlich sind und dafür wegen der Teilnahme an kantonsrätlichen Sitzungen regelmässige Auslagen haben, wird auf begründetes Gesuch hin eine Entschädigung von 100 Franken pro Sitzungshalbtag ausgerichtet.