Organisation

Die Kantonsratsmitglieder üben ihr Mandat frei - d.h. ohne an Instruktionen gebunden zu sein - aus. Hingegen müssen alle Mitglieder des Kantonsrats ihre Verbindungen zu Unternehmungen und Interessenorganisationen wie z.B. Verwaltungsratsmandate oder Chargen in Verbänden offenlegen. Das Verzeichnis mit den Interessenbindungen ist öffentlich zugänglich. Jedes Kantonsratsmitglied leistet ein Gelöbnis und verspricht, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Die Gelöbnisformel, die der Ratspräsident bzw. die  -präsidentin vorliest, und die jedes Ratsmitglied mit den Worten «ich gelobe» bestätigt, lautet: «Gelobt vor eurem Gewissen, die Verfassung und die Gesetze des Bundes und des Kantons zu beachten, die Pflichten eures Amtes treu zu erfüllen und alles zu unterlassen, was den Bestand und die Ehre des Landes gefährden könnte.»

Ratsleitung

Die Ratsleitung besteht aus den drei Mitgliedern des Präsidiums und den Fraktionsvorsitzenden. Sie vertritt den Kantonsrat nach aussen und legt die Verteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen fest. Sie behandelt parlamentarische Vorstösse, die den Rat in eigener Sache betreffen, und verfügt über den Kredit des Kantonsrats.

Kommissionen

Der Solothurner Kantonsrat verfügt über sieben ständige Kommissionen (Bildungs- und Kulturkommission, Finanzkommission, Geschäftsprüfungskommission, Justizkommission, Redaktions­kom­mission, Sozial- und Gesundheitskommission, Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission). Bedürfen Vorkommnisse von grosser Trag­weite in kantonalen Vollzugsorganen der besonderen Klärung durch den Kantonsrat, kann er zur Ermittlung der Sachverhalte und zur Beschaffung weiterer Beurteilungsgrundlagen eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzen. Die Ratsleitung kann zudem sogenannte Spezialkommissionen einsetzen, zum Beispiel zur Vorberatung von umfangreichen Geschäften, die in den Aufgabenbereich mehrerer ständiger Kommissionen fallen würden. Seit der November-Session 2021 existiert die Spezialkommission Digitalisierung Kantonsrat. Die Kommissionssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.
Die Kommissionssitze werden proportional zur Stärke der Fraktionen auf die Fraktionen verteilt; die Kommissionspräsidien werden jeweils zu Beginn der Legislaturperiode für vier Jahre von der Ratsleitung auf die Fraktionen verteilt.

Fraktionen

Mindestens fünf Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die Fraktionen sind wichtige Organe der Meinungsbildung: sie erörtern die Ratsgeschäfte und nominieren Kandidaten für die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen. Die Vertretung der Fraktionen in den Kommissionen des Kantonsrats richtet sich nach ihrer Grösse. Die Fraktionen werden für ihre Tätigkeit vom Kanton finanziell unterstützt. Jeweils im August werden die sog. «Fraktionsbeiträge» ausgerichtet. Dabei erhalten alle Fraktionen einerseits einen für alle gleich hohen Sockelbeitrag und andererseits einen Beitrag pro Mitglied der Fraktion. Näheres dazu siehe Kapitel «Finanzielles».

Parlamentarische Gruppen

Ratsmitglieder können sich nach Sach- oder Interessengesichtspunkten zu parlamentarischen Gruppen zusammenschliessen. Zur Zeit existieren sechs parlamentarische Gruppen: «Natur und Umwelt», «Wirtschaft und Gewerbe», «Alter & Gesundheit», «Haus- und Grundeigentum» sowie «Kind und Jugend PGKJ».