In Kürze

Die Organisation des Kantonsrats beruht auf der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986, dem Kantonsratsgesetz vom 24. September 1989, dem Geschäftsreglement des Kantonsrats vom 10. Sep­tem­ber 1991, dem Gesetz über die politischen Rechte vom 22. Sep­tember 1996 und dem Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung vom 3. September 2003.

Seit dem Jahr 2005 gilt in der gesamten kantonalen Verwaltung und den staatlichen Betrieben die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV). Dem Kantonsrat obliegt dabei die Bestimmung der für die politisch-strategische Führung relevanten staatlichen Aufgabenbereiche, für welche jeweils separate Globalbudgets zu erstellen sind. Der Kantonsrat beschliesst für jedes der aktuell ca. 40 Globalbudgets die per Saldo zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie die zu erreichenden Ziele auf der Ebene der Produktegruppen (aktuell ca. 110 Produktegruppen). Aufgabe von Regierungsrat und Verwaltung ist es, diese Ziele in wirksame Leistungen umzusetzen und die Zielerreichung mittels geeigneter Indikatoren zu messen (aktuell ca. 470 Indikatoren).