Miete / Gleichstellung

Paritätische Schlichtungsbehörden

Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsversuche von paritätischen Schlichtungsbehörden zu behandeln. Diese besonderen Schlichtungsbehörden sind administrativ dem Departement des Innern unterstellt, das Sekretariat wird von den Oberämtern geführt: