Haftgericht

  • Raphaela Schumacher, leitende Haftrichterin
  • Barbara Müller, Haftrichterin
  • Marcel Haltiner, Haftrichter

Das Haftgericht des Kantons Solothurn existiert seit die kantonale Reform der Strafverfolgung am 1. August 2005 in Kraft getreten ist. Mit der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung übernahm es ab 1. Januar 2011 die dem Zwangsmassnahmengericht zugewiesenen Aufgaben:

  • Anordnung und Verlängerung von Untersuchungs- und Sicherheitshaft bzw. Anordnung von Ersatzmassnahmen zur Haft
  • Genehmigung von geheimen Zwangsmassnahmen wie Telefonüberwachungen, Verdeckte Ermittlung, Überwachung von Bankbeziehungen
  • Entscheide über weitere Zwangsmassnahmen während der Strafuntersuchung wie Entsiegelung, Zusicherung der Anonymität von Zeugen, Anordnung von DNA-Massenuntersuchungen, zwangsweise stationäre Begutachtung

Weiter entscheiden die Haftrichter über die Genehmigung von ausländerrechtlichen Haftanordnungen durch das kantonale Migrationsamt (Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft).

Gestützt auf das kantonale Polizeigesetz ist das Haftgericht ausserdem unter anderem zuständig für die Verlängerung des polizeilichen Gewahrsams, den Entscheid über Beschwerden gegen Rückkehrverbote (Polizeiliche Wegweisungen) und die Genehmigung von Notsuchen nach vermissten Personen.