Meldung/Bewilligung

Frist zur Meldung

Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle einzureichen (massgebend ist der Poststempel). Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag, so gilt die Meldefrist als gewahrt, wenn die Meldung am nächstfolgenden Werktag der Post übergeben wird. Meldet der Arbeitgeber den wetterbedingten Arbeitsausfall ohne entschuldbaren Grund verspätet, so wird der Beginn des Anspruchs um die Dauer der Verspätung verschoben.

Ablauf zum Meldeverfahren

1. Schritt
Füllen Sie das Formular "Meldung wetterbedingten Arbeitsausfall" elektronisch oder handschriftlich aus. Verwenden Sie pro Arbeitsstätte je ein Formular. Achten Sie dabei auf nachstehende Punkte:

  • Punkt 2: Geben Sie mit einem der nachfolgenden Auflistungen an, an welchen Tagen Sie einen wetterbedingten Arbeitsausfall gehabt haben.
    "1" = ein ganzer Ausfalltag
    "1/2V" = ein halber Ausfalltag (Vormittag)
    "1/2N" = ein halber Ausfalltag (Nachmittag)
     
  • Punkt 5: Unter Anzahl Arbeitstage geben Sie bitte die Anzahl Arbeitstage an, welche Sie bei gutem Wetter ab dem Zeitpunkt der Arbeitseinstellung bis zur Fertigstellung noch benötigen.

Vergessen Sie nicht, das Formular auf der zweiten Seite mit Datum, Stempel und einer Originalunterschrift zu versehen.

2. Schritt
Dem ausgefüllten Formular legen Sie bitte folgende Beilage bei:

  • Auftrag, Werkvertrag, Bauprogramm, Bestätigung des Bauherrn/Auftraggebers/Bauleitung oder Rechnungen.
  • Offerten können nicht als Beleg anerkannt werden, da diese die Auftragsausführung nicht bestätigen.

3. Schritt
Ab dem 1. Juli 2021 entscheidet die kantonale Amtsstelle KAST am Sitz des Betriebs über die Schlechtwetterentschädigung. Der Betrieb muss Meldungen über wetterbedingte Arbeitsausfälle (Schlechtwetter) nur noch bei der für ihn zuständigen KAST einreichen.
Senden Sie das Formular zusammen mit den dazugehörenden Dokumenten bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats (Datum Poststempel) an folgende Adresse:

Amt für Wirtschaft und Arbeit
Kantonale Amtsstelle
Rathausgasse 16
4509 Solothurn

Aufgrund benötigter Originalunterschriften sind die Unterlagen ausschliesslich per Post einzureichen.

Die zuständige Amtsstelle prüft Ihre Meldung über wetterbedingten Arbeitsausfall und teilt Ihnen den Entscheid schriftlich mit.