Einarbeitungszuschüsse

Ziel der Massnahme

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt die Arbeitgeber einfach und unbürokratisch bei der Anstellung von Versicherten, welche eine ausserordentliche Einarbeitungszeit benötigen. Die Zuschüsse motivieren und entschädigen die Arbeitgeber, welche Arbeitskräfte mit Qualifikationslücken fest anstellen und eine sorgfältige Einführung bieten.

Vorteile für Arbeitnehmer

Beschäftigung, auch mit noch nicht vollständiger Anforderungserfüllung. Der volle Lohn wird während dieser Zeit vergütet.

Vorteile für Arbeitgeber

Finanzielle Entschädigung für anfängliche Leistungsdefizite. Unkomplizierte Abwicklung.

Wer kann Einarbeitungszuschüsse erhalten?

Arbeitslose, die Anspruch auf die Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Personen, die aus folgenden Gründen Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden:

  • fortgeschrittenes Alter
  • Körperliche oder psychische Beeinträchtigung, welche sich auf die Ausübung einer neuen Tätigkeit nachteilig auswirkt
  • ungenügende berufliche Voraussetzungen
  • Bezug von bereits 150 Taggeldern

Wie werden Einarbeitungszuschüsse beantragt?

Das Gesuch "Einarbeitungzuschüsse" ist zusammen mit der Bestätigung des/der Arbeitgebers/-geberin, des Arbeitsvertrages sowie des Einarbeitungsplanes fristgerecht, das heisst 10 Tage vor Arbeitsaufnahme bei der LAM-Stelle einzureichen.

Wie lange können Einarbeitungszuschüsse gewährt werden?

Innerhalb der Rahmenfrist für längstens sechs Monate (für gewisse Personengruppen bis zwölf Monate).

Höhe der Zuschüsse

Zu Beginn höchstens 60 Prozent des normalen Lohnes, danach erfolgen Abstufungen auf
40 und auf 20 Prozent des Lohnes.

Verpflichtungen des/der Arbeitgeber/-geberin

  • Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages
  • Einarbeiten und Begleiten der angestellten Person
  • Erstellen eines Einarbeitungsplanes
  • Monatlich: Ausfüllen und Zustellen eines Kurzberichtes und der Lohnabrechnung
    an die LAM-Stelle.
  • Auszahlung des normalen Lohns, gemäss Arbeitsvertrag, an die angestellte Person
  • Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge für die Zuschüsse der Arbeitslosenversicherung
  • Auszahlung des normalen Lohns, gemäss Arbeitsvertrag, an die angestellte Person
  • Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge für die Zuschüsse der Arbeitslosenversicherung