Arbeitsvermittlung & Personalverleih

Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih

Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Die regelmässige und entgeltliche Arbeitsvermittlung, die Vermittlung von Personen für künstlerische und ähnliche Darbietungen sowie der gewerbsmässige Personalverleih (Temporär- und Leiharbeit) unterliegen einer Bewilligungspflicht. Die entsprechende Bewilligung wird für Betriebe und Zweigniederlassungen mit Sitz im Kanton Solothurn vom AWA erteilt. Wer regelmässig Personen ins oder aus dem Ausland vermittelt oder verleiht (Auslandvermittlung, -verleih) benötigt zusätzlich zur kantonalen Betriebsbewilligung eine Bewilligung des Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), Bern.

Erforderliche Angaben und Unterlagen für das Bewilligungsverfahren

a) Private Arbeitsvermittlung

  • Bewilligungsgesuch
  • Beiblatt verantwortliche Person
  • Lebenslauf sowie Arbeitszeugnisse, Fähigkeitsausweise, Diplome etc. der verantwortlichen Person
  • Kopie eines gültigen Ausweises der verantwortlichen Person (Identitätskarte oder Pass bei Schweizern; Niederlassungsbewilligung bei Ausländern)
  • Aktuelle Auszüge aus dem Zentralstraf- und Betreibungsregister (Originale) der verantwortlichen Person
  • Tarif der Einschreibegebühren und Vermittlungsprovisionen gegenüber Stellensuchenden
  • Formularverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Kopie eines aktuellen und öffentlich beglaubigten Handelsregisterauszuges (die in der Bewilligung als die für die Leitung verantwortliche Person muss aus dem Registereintrag hervorgehen)

b) Personalverleih Zusätzlich zu den oben erwähnten Unterlagen wird noch Folgendes benötigt:

  • Kaution (Bankgarantie, Bürgschaftsverpflichtung) im Betrage von 50'000 Franken (Fr. 100'000.-- für den grenzüberschreitenden Personalverleih)

Voraussetzungen an die verantwortliche Person

  • Schweizer Bürger/-in oder Ausländer/-in mit Niederlassungsbewilligung
  • abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
  • mehrjährige Berufstätigkeit (3 oder mehr Jahre)
  • anerkannte Vermittlungs- oder Verleiherausbildung oder eine mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, im Personalverleih, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmungsberatung oder im Personalwesen

Gebühren

Die einmalige Bewilligungsgebühr für die private Arbeitsvermittlung beträgt je nach Aufwand der Behörde 850 bis 1'650 Franken. Derselbe Gebührentarif gilt für Personalverleihbetriebe. Die Gebühr bei Änderungen der Bewilligung beträgt je nach Aufwand 220 bis 850 Franken. Die Bewilligungsgebühr für Auslandvermittlung oder -verleih stellt das seco zusätzlich in Rechnung.

Adresse und Auskünfte

Das Bewilligungsgesuch und das Beiblatt verantwortliche Person sind unterschrieben und mit sämtlichen Beilagen an folgende Adresse zu richten:


Amt für Wirtschaft und Arbeit

Abteilung Arbeitsbedingungen

Untere Sternengasse 2

4509 Solothurn

Telefon 032 627 94 11