Pflanzenschutz

 

Etliche Insekten und Pilze haben in der Lebensgemeinschaft Wald die Aufgabe, geschwächte Bäume zum Absterben zu bringen und das Holz abgestorbener Bäume in Walderde zu verwandeln. Diese Insekten und Pilze können nicht unterscheiden, welches Holz vermodern darf und welches noch als Bauholz Verwendung finden soll. Damit wertvolles, im Wald gelagertes Bauholz nicht befallen wird, darf das Holz in Ausnahmefällen mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald ist im Kanton Solothurn aber die absolute Ausnahme und wird immer mehr durch alternative Schutzmassnahmen ersetzt, wie zum Beispiel Abdecken mit Mehrwegfolien oder Netzen.

 

Information Einsatz Pflanzenschutzmittel

Die Anwendungsbewilligung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln muss jährlich beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei beantragt werden und wird durch die Kantonale Waldschutzbeauftragte nur an Inhaber eines Fachausweises erteilt.

Formular Anwendungsbewilligung

Die Liste der zugelassenen Pflanzenschutzmittel im Wald finden Sie unter nachfolgendem Link: Pflanzenschutzmittel im Wald

Wichtiger Hinweis: Zulassungen für PSM können auslaufen. Nach Ende der Zulassung beginnt eine zweijährige Phase bis zur "Aufbrauchfrist", während der die PSM weiterhin eingesetzt werden dürfen. Mit Erreichen der Aufbrauchfrist darf ein Mittel im Wald nicht mehr genutzt werden!