Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Die Scheidung hat keine Auswirkungen auf den Familiennamen, welchen die Ehegatten während der Ehe getragen haben. Auch das Kantons- und Gemeindebürgerrecht wird von der Scheidung nicht berührt.

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Der Ehegatte, der durch Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach gerichtlicher Auflösung der Ehe und im Falle der Verwitwung jederzeit bei einem Zivilstandsamt erklären, den Ledignamen wieder führen zu wollen.

Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt (nicht nur am Wohn- oder Heimatort) und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.