Wirkungsorientierte Gemeindeführung

Mit der wirkungsorientierten Gemeindeführung (WoG) bezeichnet man alle Bestrebungen, die dahin zielen, die Handlungsfähigkeit der Gemeinden gegen innen und gegen aussen zu verbessern.

Interne Reorganisation

Jede Gemeinde kann ihre Organisationsform im Rahmen des Gemeindegesetzes frei wählen. Es steht die ordentliche oder ausserordentliche Gemeindeorganisation zur Auswahl. Jede Gemeinde kann auch die Anzahl ihrer Gemeinderäte, Kommissionen, usw. im Rahmen des Gemeindegesetzes selbst festlegen.

Wirkungsorientierte Gemeindeführung (WOG)

New Public Management für Gemeinden! WOG will die regeldichte, verfahrensorientierte und stark hierarchisierte Verwaltung mit Elementen aus der Betriebswirtschaft wie etwa das Führen mit Zielvorgaben, der Delegation von Kompetenzen, Verantwortung an die Person, welche die Aufgabe ausführt oder das Festlegen von «Pauschalkrediten» je Verwaltungseinheit (Globalbudgets) ergänzen. Das AGS hat im Jahr 2000 einen Leitfaden für die Einführung in die wirkungsorientierte Gemeinde herausgegeben und mit verschiedenen Kursen den Gemeinden die Grundsätze von WOG näher gebracht. Dieser Leitfaden kann bezogen werden bei der kantonalen Drucksachen und Lehrmittelverwaltung:
kdlv@sk.so.ch

oder hier heruntergeladen werden:

Outsourcing - Privatisierung

Seit der Teilrevision des Gemeindegesetzes im Jahr 2005 bietet sich den Gemeinden vermehrt die Gelegenheit zu Outsourcing und Privatisierung. (Aber Vorsicht: Vor- und Nachteile einer Privatisierung sind immer genau zu prüfen und merke: Privatisieren ist nicht immer billiger!)