Muster - DGO

Die Muster-DGO richtet sich gleichermassen an Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden. Wie bei der Mustergemeindeordnung auch kann keine abschliessende Regelung erstellt werden; zu gross ist der Gestaltungsfreiraum.

Die Muster-DGO hält sich an einen von vielen möglichen Wegen, den wir Ihnen nicht aufdrängen wollen. Die DGO ist eher ausführlich gehalten und für kleinere Gemeinden zu umfangreich. Bedienen Sie sich à la carte.

1.1. Der Beschluss über eine DGO gehört zu den unübertragbaren Befugnissen der Gemeindeversammlung. Alle wesentlichen Elemente eines Dienstverhältnisses sind daher in der DGO zu regeln.

1.2. Delegationen an den Gemeinderat sind zulässig, aber bitte nicht blanko. Die Delegationsnorm ist in ihrem Inhalt und Umfang zu umschreiben, ein Rahmen ist vorzugeben («Der Gemeinderat bestimmt die wöchentliche Arbeitszeit im Rahmen von 38 - 42 Stunden»).

1.3. Das Dienstverhältnis aller Beamten, Beamtinnen und Angestellten ist grundsätzlich öffentlich-rechtlich.

1.4. Nur in besonderen Fällen (Aushilfen [Teilzeitpensen unter 30 %], befristete Stellen, Lehrverhältnisse) darf das Arbeitsverhältnis privatrechtlich ausgestaltet werden. In einem solchen Fall ist zwingend ein schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschliessen.

1.5. Beachten Sie insbesondere, dass klar zwischen Beamtungen und Anstellungen unterschieden werden muss. Beamte und Beamtinnen werden nach wie vor auf Amtsdauer gewählt. Angestellte werden auf bestimmte oder unbestimmte Zeit angestellt; für sie gilt ein gegenseitiges Kündigungsrecht.

1.6. Das Personalrecht für das Staatspersonal darf nicht als «Automatismus» für das Gemeindepersonal übernommen werden. Allerdings ist nichts dagegen einzuwenden, wenn auf staatliche Regelungen, mit genauer Angabe des Erlasses und des Datums, verwiesen wird.

1.7. Es wird empfohlen, die DGO sprachlich geschlechtsneutral zu formulieren oder aber Funktionsbezeichnungen in der männlichen und weiblichen Form zu verwenden.

1.8. Hotline. Fragen in Zusammenhang mit der Gestaltung einer neuen Dienst- und Gehaltsordnung beantwortet Ihnen das AGEM über Telefon 032 627 23 57 oder in einer persönlichen Besprechung.
Oder haben Sie hier gleich eine Frage? agem@vd.so.ch

1.9. Download. Sie können die Muster-DGO im Word-Format anschauen, downloaden und bearbeiten.