Erlassverfahren

Über Erlassgesuche von Staats- und Bundessteuern sowie Gebühren entscheidet die Erlassabteilung. Begründete Gesuche können an folgende Adresse gerichtet werden: Finanzdepartement, Erlassabteilung, Barfüssergasse 24, Rathaus, 4509 Solothurn.

Nach Eingang des Erlassgesuches wird die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in der Regel von der Wohnsitzgemeinde aufgefordert, auf der Gemeindeverwaltung über die finanziellen Verhältnisse umfassend Auskunft zu geben. Diese Erhebungen bilden Grundlage für den Erlassentscheid.

Gegen den Entscheid über den Erlass von Staats- und Bundessteuern kann innert 30 Tagen Rekurs beim Kantonalen Steuergericht eingereicht werden. Gegen Entscheide über den Erlass von Gebühren kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Über Erlassgesuche von Gemeindesteuern entscheidet die zuständige Gemeindebehörde. Gesuche sind bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Die Zuständigkeit für Erlassgesuche betr. Steuern der Einwohner- und Kirchgemeinden und der Feuerwehrersatzabgabe bei Gemeinden, welche den Einheitsbezug umgesetzt haben, liegt bei der Erlassabteilung.

Fragebogen

Fragebogen für die Erhebung der finanziellen Verhältnisse der Gesuchsteller:

Zusatzblatt für Soziale Dienste

Formulare können auch bezogen werden bei:

Erlassabteilung, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn

Tel.: 032/627 20 65

erlass@fd.so.ch