Kommunikation und Medien

Der Bereich Kommunikation und Medien ist für die externe und interne Information zuständig. Zu den Hauptaufgaben gehören die zeitgerechte und transparente Medienarbeit und das Verfassen von Medienmitteilungen (s. auch unten: Information der Bevölkerung). Der Dienst ist 365 Tage im Jahr im Einsatz, bei Grossereignissen ist ein/e Mitarbeiter/in auch vor Ort.

Das Team ist zudem unter anderem verantwortlich für die Socialmedia-Kanäle (Twitter, Facebook, Instagram). Es realisiert Marketing- und Werbemassnahmen, organisiert Veranstaltungen, unterstützt Präventions-Kampagnen und kümmert sich um Werbeartikel. Hinzu kommen Projekte und die interne Kommunikation. 

Alle Mitarbeitenden des Bereichs agieren als Mediensprecher/-innen. Einige arbeiten Teilzeit. Porträtbilder zum Download finden sich in der Bildergalerie

Team Kommunikation

  1. Leiter Kommunikation und Mediensprecher der Polizei Kanton Solothurn
  2. Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher der Polizei Kanton Solothurn
  3. Mediensprecherin der Polizei Kanton Solothurn
  4. Mediensprecher der Polizei Kanton Solothurn
  5. Mediensprecherin der Polizei Kanton Solothurn

Information der Bevölkerung

Die Medienarbeit richtet sich nach folgenden Rechtsgrundlagen:

  • dem Gesetz über die Kantonspolizei (insb. § 1 und § 29)
  • der eidgenössischen Strafprozessordnung (insb. Art. 70, 73, 74, 211)
  • der eidgenössischen Jugendstrafprozessordnung (insb. Art. 14)
  • dem kantonalen Informations- und Datenschutzgesetz (insb. § 7, § 8)
  • dem kantonalen Einführungsgesetz zur StPO (insb. § 9bis + 9ter)

Gestützt auf ihren gesetzlichen Auftrag (Gesetz über die Kantonspolizei) und bei Strafverfahren im Rahmen der StPO Art. 74, informiert die Polizei in der Regel aktiv, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an Information besteht, beispielsweise

  • zur Gefahrenabwehr für Mensch, Tier und Umwelt oder zur Beruhigung der Bevölkerung (Entwarnung)
  • wenn Personen getötet oder schwer verletzt wurden
  • wenn es sich um ein bedeutendes Verbrechen / Vergehen handelt
  • wenn es nötig ist für den Ermittlungszweck (Fahndung / Zeugenaufruf, Vermisste)
  • bei aufsehenerregenden Ereignissen auf öffentlichem Grund
  • bei grossem Sach- oder Umweltschaden
  • zum Vorbeugen / Verhindern von Gerüchten und Falschmeldungen
  • zur Prävention
  • zum Aufzeigen einer polizeilichen Handlung, wenn es das öffentliche Interesse erfordert (zum Beispiel wenn die Polizei an einem Unfall beteiligt ist).

Jeder Fall ist anders, für eine Kommunikation sind die jeweiligen Umstände zu beurteilen. Massgebend sind u. a. die Relevanz, das öffentliche Interesse, die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes und die Rücksicht auf laufende Untersuchungen. Die Kommunikation basiert auf Tatsachen und erfolgt sachlich, korrekt und wertfrei.

Alle Medienmitteilungen sowie viele weitere Informationen finden sich auf dieser Website sowie auf X (Twitter) und Facebook.