Selbstabnahme

Selbstabnahme typengeprüfter leichter Motorfahrzeuge

Die Zulassungsbehörde kann die Einzelprüfung vor der Zulassung auf Gesuch hin an Personen delegieren, die zur Verwendung der Typengenehmigung berechtigt ist und für eine einwandfreie Auslieferung Gewähr bieten.

Der Betrieb der eine Bewilligung für Selbstabnahmen beantragt, hat ein Gesuch bei der Zulassungsbehörde des Kantons einzureichen, in dem der Betrieb seinen Standort hat.

Die Bewilligung zur Selbstabnahme wird nur erteilt für neue, typengenehmigte leichte Fahrzeuge.

Delegation der Prüfungen von Anhängevorrichtungen für Fahrzeuge, die bereits zum Verkehr zugelassen sind

Die Berechtigung gilt nur für Selbstabnahme-Betriebe

Mit einem von uns vorgegebenen Musterformular können Sie auch Anhängerkupplungen an Personen- oder Lieferwagen von Kunden oder Occasionsfahrzeugen aufnehmen, ohne einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Anschliessend ist uns das Formular zur weiteren Verarbeitung auf dem administrativen Weg einzureichen.

Ausgeschlossen von dieser neuen Berechtigung sind Fahrzeuge mit durchgehender Anhängerbremse, Varioblocksysteme und Anhängervorrichtungen, die nicht für den Fahrzeugtyp genehmigt sind.