Allgemeines

  • Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung erteilt und mit A-Post zugestellt.
     
  • Die Theorieprüfung, die nach dem 1.1.2021 bestanden wird, ist unbefristet gültig.
     
  • Der Verkehrskundeunterricht (VKU) kann nur absolvieren, wer im Besitz des Lernfahrausweises ist.
     
  • Der Lernfahrausweis der Kategorie C (Lastwagen) wird nur Bewerberinnen oder Bewerbern erteilt, wenn sie im Besitz des Lernfahr- oder Führerausweises der Kategorie B (Personenwagen) sind.
     
  • Der Vermerk «Automatikgetriebe» wird nicht mehr im Führerausweis eingetragen, ausser aus medizinischen Gründen.
     
  • Für den Besitz der Kategorie E (Anhänger) ist eine praktische Führerprüfung abzulegen.

In der Schweiz werden Führerausweise im Kreditkartenformat mit den an die EU angepassten Kategorien ausgestellt. Allgemeine Informationen wie Zusatzangaben, Kategorien, usw. zum Führerausweis finden Sie unter