Fähigkeitsausweis

Seit dem 1. September 2013 müssen Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Cars in Polizeikontrollen neben dem Führerausweis auch den Fähigkeitsausweis vorweisen.

In Europa ist für Personentransporte ab dem 1. September 2013 neben dem Führerausweis auch der Fähigkeitsausweis erforderlich. Diese Vorschrift gilt für Fahrten mit Cars und Bussen (Kat. D) sowie Kleinbussen mit mehr als acht Sitzplätzen (Kat. D1).

Auch Fahrerinnen und Fahrer von Schüler-, Behinderten- und Arbeitstransporten benötigen den Fähigkeisausweis.