Verfahren und Gebühren

Das Verwaltungsverfahren, in dem über die Anordnung von Administrativmassnahmen entschieden wird, ist grundsätzlich unabhängig vom parallel dazu durchgeführten Strafverfahren (Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe etc.).

Vor der Verfügung eines Führerausweisentzuges wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt, d.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den ihr vorgeworfenen Widerhandlungen schriftlich zu äussern. Auf Wunsch kann sie Einsicht in die Akten nehmen.

Die Gebühren für die Administrativmassnahmen richten sich nach der kant. Gebührenverordnung und sind unabhängig von der im Strafverfahren festgesetzten Busse und Verfahrenskosten geschuldet.

Jeder Entscheid über eine administrative Massnahme kann im Rechtsmittelverfahren angefochten werden.

Die kantonale Beschwerdeinstanz ist für Administrativmassnahmen das Verwaltungsgericht. Die Entscheide können bis an das Bundesgericht weitergezogen werden. Das Beschwerdeverfahren ist im Falle des Unterliegens mit Kosten verbunden.