Neueinlösung, Kantonswechsel

Eine Neueinlösung oder einen Kantonswechsel können Sie in einer unserer Prüfstellen vornehmen oder per Post erledigen. Bitte beachten Sie, dass vor der Immatrikulation Ihres Fahrzeuges, Sie sich bei der Einwohnergemeinde Ihres neuen Wohnortes angemeldet haben.

Wir benötigen dafür folgende Dokumente:

  • Fahrzeugpapiere
  • Pro Fahrzeug ein Versicherungsnachweis, dessen Gültigkeitsbereich max. 30 Tage in der Vergangenheit liegen darf (ist bei der Haftpflichtversicherungsgesellschaft anzufordern und wird uns von der Versicherung elektronisch übermittelt)
  • Bei Ausländern: Ausländerausweis
  • Prüfbericht des LSVA-Geräts (für Lastwagen und Sattelschlepper)
  • Fahrtenschreiber Prüfbericht (für schwere Motorwagen oder gewerbsmässigen Personentransport).