Luftmassnahmenplan

Die Luftreinhaltepolitik des Kantons Solothurn stützt sich auf das Bundesrecht ab, nämlich auf das Umweltschutz-Gesetz (USG) und auf die Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Schwerpunkt der Luftreinhaltpolitik ist der Vollzug der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen. Können damit die Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten werden, erlässt der Regierungsrat einen Luftmassnahmenplan. Dieser zeigt auf, wo übermässige Immissionen auftreten, welche Schadstoffquellen dazu beitragen und mit welchen Massnahmen zusätzliche Emissionsreduktionen angestrebt werden. Der Luftmassnahmenplan ist für die Behörden verbindlich. Im Kanton Solothurn ist seit dem 1. Januar 2009 die 3. Generation der Massnahmenplanung, der LMP2008, zur Luftreinhaltung in Kraft.

Das Amt für Umwelt führt regelmässig eine Erfolgskontrolle zum LMP2008 durch und gewährleistet damit die Fortschreibung der Massnahmen.

Zweiter Rechenschaftsbericht zum LMP 2008

Das Potential der Luftmassnahmenplanung ist im Kanton Solothurn nahezu ausgeschöpft. Weiterhin Bedarf besteht bei den Massnahmen G2 und G3. Sie werden fortgeführt.

Neue Massnahmen drängen sich einzig im Bereich Ammoniak (NH3) auf. Grundsätzlich hat der Kanton den grössten Einfluss auf die Luftreinhaltung mit dem konsequenten Vollzug der eidgenössischen Vorschriften. Denn mit dem Erlass und der Umsetzung neuer Gesetze konnten in den letzten Jahrzehnten schweizweit grosse Erfolge erzielt werden. Diese Arbeit muss konsequent weitergeführt werden.

Folgende Schwerpunkte prägen die künftige Arbeit:

  • Konsequenter Vollzug der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Wo notwendig und möglich wird das Prinzip "der besten verfügbaren Technik (bvT)" angewandt.
  • Stickstoffdioxid und Feinstaub: Verbesserungen im Bereich der Hot-Spots durch Verkehrsmassnahmen, die zur Verringerung bzw. Verflüssigung des Verkehrs führen.
  • Ammoniak: In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft soll die Reduktion der Ammoniakemissionen durch technische und strukturelle Massnahmen vorangetrieben werden.
  • Ozon: Das ist ein gesamtschweizerisches bzw. internationales Problem. Entsprechend sind die Schwerpunkte auf dieser Ebene zu setzen. Der Kanton kann mithelfen, in dem er festgelegte Strategien und Ziele auf Kantonsebene konsequent umsetzt.

Erster Rechenschaftsbericht zum LMP 2008

Nach 4 Jahren Massnahmenplanung sind von den insgesamt 16 Massnahmen:

  • 9 Massnahmen > umgesetzt
  • 1 Massnahme > abgeschrieben (schlechtes Aufwand/Nutzen-Verhältnis)
  • 4 Massnahmen > noch in Bearbeitung
  • 2 Massnahmen > in Vorbereitung

Besonders hervorzuheben sind die Umsetzungen der nachfolgenden beiden Massnahmen:


L3 „Reduktion der Ammoniakverluste – Stickstoff-Effizienz der Hofdünger steigern“

Ammoniak entsteht praktisch ausschliesslich in der Landwirtschaft. Ammoniak verursacht grosse Schäden in empfindlichen Ökosystemen und ist eine wichtige Vorläufersubstanz für die Bildung von sekundären Aerosolen. Die Massnahme L3 zielt nicht nur darauf ab, Luftschadstoffe zu minimieren, sondern will die Landwirte zu einem bewussteren Umgang mit „Hofdünger“, einem wichtigen Dünger, zu animieren.

H4 „Einführung der Holzfeuerungskontrolle“

Die Luftqualität ist vor allem im Winter bei langanhaltenden Inversionswetterlagen ungenügend oder schlecht. Gerade in dieser Zeit werden viele Holzfeuerungen (offene Cheminées, Cheminéeöfen, Stückholzkessel, Schnitzelfeuerungen) betrieben. Sie sind erhebliche Feinstaub-Quellen. Deshalb ist es äusserst wichtig, dass die Feuerungen optimal funktionieren und dass kein Abfall verbrannt wird. Die Einführung der Holzfeuerungskontrolle leistet dazu einen wichtigen Beitrag.

Luftmassnahmenplan 2008, LMP08

Die Schadstoffbelastung der Luft istin den letzten 20 Jahren in der ganzen Schweiz erheblich reduziert worden. Vorallem dank der Umsetzung landesweiter Massnahmen wie der Entschwefelung der Brenn- und Treibstoffe, der Katalysatorpflicht für Personenwagen, der neuen Abgasgrenzwerte für Strassenfahrzeuge, der VOC-Lenkungsabgabe, der Feuerungskontrolle und der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat sich die Luftqualität merklich verbessert. Die Immissionsüberwachung des Kantons zeigt aber, dass die Belastungsgrenzwerte teilweise immer noch überschritten werden. Es sind deshalb weitere Massnahmen nötig, um die Ziele der Luftreinhaltepolitik des Bundes zu erreichen. Hauptsächlich geht es um die Reduktion von Feinstaub, Stickoxiden, leicht flüchtigen Kohlenwasserstoffen und Ammoniak. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Regierungsrat am 16. Dezember 2008 den Luftmassnahmenplan LMP08 beschlossen und per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt.

Massnahmenpaket

Das Massnahmenpaket enthält verschiedene Massnahmen auf Stufe Kanton, die geeignet sind, die Emissionen zu reduzieren. Angesprochen sind verschiedene Verursachergruppen. Im Regierungsratsbeschluss vom 16. Dezember 2008 bezeichnet der Regierungsrat, wer für die Umsetzung der einzelnen Massnahmen zuständig ist.