Ablagerungsbewilligungen
Grundsätzlich müssen Abfälle, die nicht verwertbar sind, behandelt und danach abgelagert werden. Für die Ablagerung von belasteten Materialien bestehen fünf Deponietypen: Inertstoffdeponie, Reststoffdeponie, Reaktordeponie. Die Anforderungen an das abzulagernde Material sind im Anhang 5 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 definiert.
Die Ablagerung von belasteten Abfällen aus Industrie und Gewerbe aber auch aus der Sanierung von Altlasten bedarf der Genehmigung durch das Amt für Umwelt (AfU).
Entsorgungsgenehmigung via Internet - EGI
Mit EGI können Anträge für Entsorgungsgenehmigungen online erfasst werden:
Weitere Informationen zum EGI:
- EGI-Infoschreiben (pdf, 69 KB)
- EGI-Benutzerhandbuch (pdf, 796 KB)