Störfall

Störfälle sind ausserordentliche Ereignisse, bei denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen aus einem Betrieb, einem Transportmittel oder einer Rohrleitung in die Umwelt austreten und Menschen und Umwelt gefährden können.

Betriebe und Anlagen, die grosse Mengen an Chemikalien, Mikroorganismen oder Sonderabfällen bewirtschaften, unterstehen deshalb der Störfallverordnung. Sie regelt alle Sicherheitsmassnahmen.

Im Kanton Solothurn sind rund 90 Betriebe der Störfallverordnung unterstellt. Sie werden durch das AfU regelmässig überprüft.

Störfallverordnung

Die Störfallverordnung (StFV) regelt die Beurteilung der Risiken beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien, Mikroorganismen und Sonderabfällen. Sie verpflichtet die Inhaber von Anlagen, die nötigen Sicherheitsmassnahmen zu treffen und zu überprüfen, um das Risiko für Bevölkerung und Umwelt zu vermindern.

Als  Anlagen zählen

  • Betriebe, in denen erhebliche chemische oder biologische Gefahrenpotenziale vorhanden sind
  • Verkehrswege, auf denen gefährliche Chemikalien oder Mikroorganismen transportiert werden. 

Die Störfallverordnung gilt unter anderem für Betriebe

  • in denen bestimmte Mengen an Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen überschritten werden
  • in denen mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Mikroorganismen bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden.