Illegale Ablagerungen

Abfälle im Freien abzulagern oder stehen zu lassen ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle ob eine Ablagerung auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht und ob die Abfälle aus Haushalten oder Betrieben stammen.

Aufgabe der Gemeinde

Der Vollzug des Abfall-Ablagerungsverbots ist Aufgabe der Gemeinde. Sie veranlasst auch die sachgemässe Entsorgung von illegalen Ablagerungen. 

Das AfU stellt den Gemeinden für ihre Vollzugsarbeit Musterdokumente sowie ausgewählte Merkblätter zur Entsorgung diverser (Haushalts-)Abfälle zur Verfügung.

Musterdokumente