Illegale Ablagerungen
Abfälle im Freien abzulagern oder stehen zu lassen ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle ob eine Ablagerung auf privatem oder öffentlichem Grund geschieht und ob die Abfälle aus Haushalten oder Betrieben stammen.
Aufgabe der Gemeinde
Der Vollzug des Abfall-Ablagerungsverbots ist Aufgabe der Gemeinde. Sie veranlasst auch die sachgemässe Entsorgung von illegalen Ablagerungen.
Das AfU stellt den Gemeinden für ihre Vollzugsarbeit Musterdokumente sowie ausgewählte Merkblätter zur Entsorgung diverser (Haushalts-)Abfälle zur Verfügung.
Musterdokumente
- Informationsschreiben an Gemeinden (docx, 73 KB)
- Muster Verfügung (docx, 191 KB)
- Muster Strafanzeige (docx, 70 KB)
Merkblätter
- Verwertung von organischen Abfällen (pdf, 1.43 MB)
- Entsorgen von Schlämmen aus Strassenschächten, Mineralöl- und Fettabscheidern sowie Strassenwischgut (pdf, 75 KB)
- Abfallablagerung im Freien (pdf, 85 KB)
- Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (pdf, 89 KB)
- Sonderabfälle aus Haushaltungen (pdf, 495 KB)
- Fachgerechte Entsorgung von Batterien und Kleinakkus (pdf, 127 KB)
- Lagerung und Entsorgung von Altreifen (pdf, 75 KB)