EGI - Entsorgungsgenehmigung via Internet
Mit EGI können Anträge für Entsorgungsgenehmigungen online erfasst werden:
Weitere Informationen zum EGI:
- EGI-Infoschreiben (pdf, 69 KB)
- EGI-Benutzerhandbuch (pdf, 796 KB)
Ablagerung
Grundsätzlich müssen Abfälle, die nicht verwertbar sind, behandelt und danach abgelagert werden. Für die Ablagerung von belasteten Materialien bestehen fünf Deponietypen: Inertstoffdeponie, Reststoffdeponie, Reaktordeponie. Die Anforderungen an das abzulagernde Material sind im Anhang 5 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA) vom 4. Dezember 2015 definiert.
Die Ablagerung von belasteten Abfällen aus Industrie und Gewerbe aber auch aus der Sanierung von Altlasten bedarf der Genehmigung durch das Amt für Umwelt (AfU).
Verbrennung von Sonderabfällen
Sonderabfälle, welche die Annahmebedingungen der KEBAG in Zuchwil erfüllen, können zur Verbrennung in der KEBAG beantragt werden.
Die Verbrennung von Sonderabfällen in der KEBAG bedarf deren Zustimmung und einer Genehmigung durch das Amt für Umwelt (AfU).
Erfüllen die Sonderabfälle die Annahmebedingungen der KEBAG nicht oder wurde noch nicht abgeklärt, ob der Abfall möglicherweise verwertet werden kann, lohnt es sich zur Prüfung von weiteren Entsorgungsmöglichkeiten unter www.abfall.ch nachzuschlagen.